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Wohnung sauber zurückgeben
Die alte Wohnung ist leer geräumt – jetzt heisst es putzen, fegen und schrubben.
Ein lästiger Nebeneffekt des Umziehens. Am liebsten würde man im neuen Zuhause wirken, anstatt in den früheren vier Wänden Spuren zu beseitigen.
Oft ist unklar, wie gründlich das Objekt geputzt werden muss und welche Punkte bei der Reinigung besonders beachtet werden sollten.
Sofern nichts Anderes im Mietvertrag steht, muss die Wohnung gründlich gereinigt übergeben werden (Achtung die Grundreinigung ist von Kanton zu Kanton vorgeschrieben).
Um den Vermieter bei der Abnahme von Beginn weg freundlich zu stimmen, lohnt es sich, die Wohnung gründlich zu putzen. Doch was ist gründlich putzen? Der Begriff „sauber“ ist relativ und wird von jedem Vermieter unterschiedlich ausgelegt.
Selber putzen
Die Reinigungstipps_A4 vom Umzugsprofi helfen Ihnen garantiert weiter. Lesen Sie hier, wie Sie Fenster richtig putzen, Küchengeräte von Schmutz befreien und Böden neuen Glanz verleihen.
Putzen lassen
Viele Unternehmen bieten Endreinigungen an. Als Kunde sollte man darauf achten, dass im Vertrag mit dem Reinigungsinstitut zwingend eine Abnahmegarantie festgehalten wird. Dies sichert einem eine ruhige Wohnungsübergabe. Wenn der Vermieter mit der Reinigung nicht zufrieden ist, muss die Reinigungsfirma dafür gerade stehen.
Letztes zur alten Wohnung
Auch wenn Sie sich überwiegend um Ihre neue Wohnung kümmern werden, hier noch ein paar Hinweise zu allen Rechten und Pflichten, die Sie auch noch nach dem Ende Ihres alten Mietverhältnisses haben.
Wenn Sie Ihre alte Wohnung ordnungsgemäß übergeben haben, ist eigentlich Ihr Mietverhältnis beendet. Dennoch gibt es weiterhin Forderungen, denen Sie nachzukommen haben und Forderungen, die Sie stellen können:
Die Endabrechnung der Neben- oder Heizkosten steht noch aus
Sie bekommen von Ihrem Vermieter Ihre Kautionzurück
Beide Punkte können Grund zu Auseinandersetzung und Rechtsstreit mit Ihrem Vermieter werden. Grundsätzlich sollten Sie sich aber bemühen, die Dinge friedlich und einvernehmlich zu regeln. Das schont die Nerven aller Beteiligten und ist in den meisten Fällen auch möglich.
Endabrechnung
Was die Neben- oder Heizungskosten angeht, so zahlen Sie in aller Regel einen monatlichen Abschlag als Vorauszahlung. Am Ende eines bestimmten Zeitraums wird darüber abgerechnet. Dieser Zyklus richtet sich entweder nach dem Kalenderjahr oder nach der Heizperiode.
Bei einem Mieterwechsel ist der Vermieter ist nicht verpflichtet eine Zwischenabrechnung vorzunehmen, sondern er kann Ihre Abrechnung wie üblich am Ende des Abrechnungszyklus machen. Um diese Abrechnung zu machen hat er 12 Monate Zeit.
Bei Sozialwohnungen ist gesetzlich festgelegt, dass nach dieser Zeit sein Recht erlischt, noch irgendwelche Nachforderungen zu stellen.
Im frei finanzierten Wohnungsbau hat der Mieter nach Ablauf dieser Frist das Recht, die Abrechnung einzuklagen. Handelt der Vermieter dann trotz Klage nicht, kann der Mieter sämtliche Vorauszahlungen zurückzufordern.
Prüfen Sie auf jeden Fall, ob in Ihrer Endabrechnung der Zeitraum berücksichtigt wird, in dem Sie die Wohnung tatsächlich gemietet hatten.
Eine Besonderheit ist die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung. Hier steht aufgrund der Jahresabrechnung nur fest, welche Kosten für die konkrete Wohnung angefallen sind, nicht aber, welche auf den ausziehenden und welche auf den einziehenden Mieter entfallen.
Um das zu bestimmen, kann entweder zeitanteilig oder nach einer Gradtagszahlentabelle verfahren werden:
Gradtagszahlentabelle
Bei der Gradtagszahlentabelle ist stärker berücksichtigt, dass jeden Monat unterschiedlich stark geheizt werden muss. Deshalb ist jeder Monat mit einer bestimmten Zahl bewertet worden.
Zeitanteilige Berechnung
Bei der zeitanteiligen Berechnung gilt jeder Monat gleich und nur die reine Mietdauer wird anteilig berechnet.
Prüfen Sie genau und anhand Ihrer Unterlagen, was für Sie zutrifft.
Kaution
Die Mietkaution wird beim Vermieter hinterlegt und dient der Absicherung seiner Interessen, falls der Mieter während der Mietzeit seinen vertraglichen Pflichten nicht ordnungsgemäss oder nicht vollständig nachkommt.
Ist das Mietverhältnis beendet, ist der Vermieter verpflichtet, Ihnen diese Kaution verzinstund so schnell wie möglich zurückzuerstatten. Offene Forderungen des Vermieters werden mit dieser Kaution verrechnet. Das kann mitunter etwas dauern, da dem Vermieter Zeit zur Prüfung seiner Ansprüche zusteht.
Sollten Nachzahlungen zur Nebenkostenabrechnung von Seiten des Mieters offen geblieben sein oder führt er vereinbarte Schönheitsreparaturen nicht durch oder hinterlässt er sogar bleibende Schäden an der Wohnung, wird der Vermieter die Kaution oder Teile davon einbehalten und spart sich so die Klage gegen den Mieter.
Sollten Sie Mietrückstände haben, geht diese Prüfung schnell vonstatten. Länger kann es dauern, wenn es um Schadenersatz oder um Schönheitsreparaturen geht. Auch die Prüfung von Mietausfall wegen Ihres vorzeitigen Ausziehens oder der Neben- und Heizkostenabrechnung können sich bis zu einem halben Jahr hinziehen.
Wenn leicht vorhersehbar ist, dass es sich nur um kleine Beträge handeln wird, so hat der Vermieter kein Recht, die ganze Kaution einzubehalten.
Sind alle Fragen geklärt, muss Ihnen der Vermieter Ihre Kaution oder den Rest davon sofort zurückerstatten.
Bei einer Bankbürgschaft muss der Vermieter nach Ablauf seiner Prüfzeit die Bürgschaftsurkunden zurückgeben und die Freigabe des Kautionsbetrages erklären, bei einer auf einem Sparbuch angelegten Kaution dieses selbst zurückgeben.
Sollte er das nicht tun, haben Sie das Recht, ihn darauf zu verklagen.
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