Wer bezahlt Mieterschäden?
Jeder Mieter hinterlässt beim Auszug Abnützungsspuren an Wänden, Böden oder Einbaugeräten. Für welche Schäden kommt der Vermieter auf, wann hilft eine Privathaftpflicht-Versicherung und was muss der Mieter selbst bezahlen?
Kosten für Normale Abnützung sind im Mietzins eingerechnet und gehen zu Lasten des Vermieters. Beispiele: Farbveränderungen hinter Bildern oder Möbeln, Bilderlöcher in den Wänden (die Schäden müssen fachmännisch repariert werden).
Der Mieter ist für Schäden, welche durch überdurchschnittliche Abnützung entstehen, haftbar. Beachten Sie auch hier ist die Lebensdauertabelle. Darunter fallen z.B. bemalte Tapeten, defekte Brauseschläuche, einen Sprung im Lavabo oder in der Badewanne. Solche Schäden gelten nicht als normale Abnützung und müssen vom Mieter übernommen werden. In solchen Fällen ist eine Privathaftpflichtversicherung von Vorteil (beachten Sie auch den Selbstbehalt ihrer Privathaftpflichtversicherung).
Für welche Schäden springt die Privathaftpflichtversicherung ein
Bei Schäden, die fahrlässig oder aus mangelnder Sorgfalt verursacht wurden, zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Mieters. Dazu gehören unter anderem: bemalte Tapeten, Sprung im Lavabo, tiefe Risse im Parkettboden.
Handelt es sich jedoch um grobfahrlässig verursachte Schäden, muss der Mieter mit Leistungsskürzungen rechnen. Schäden, die durch allmähliche Einwirkung (z.B. durch sehr starkes Rauchen) entstanden sind, deckt die Versicherung nicht.
Wir empfehlen Ihnen, mit der Versicherung frühzeitig über Schäden in der Wohnung zu sprechen. Gegebenfalls ist es sinnvoll, für die Wohnungsabgabe die Versicherung bei zu ziehen.
Die Lebensdauer ist massgebend
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt nicht immer die gesamten Reparatur- und Ersatzkosten.
Muss eine 5-jährige, beschädigte Tapete ersetzt werden, zahlt die Privathaftpflichtversicherung nur die Hälfte der Renovationskosten, da eine normale Tapete eine Lebensdauer von 10 Jahren hat.
Die Lebensdauertabelle gibt hier nähere Auskunft.
Wohnungseinrichtungen wie Teppiche, Parkettboden, Küchen, Geräte, Badewanne, Lavabo, Tapeten usw. unterliegen einer gewissen Lebensdauer. Die Lebensdauer für einen Teppich beträgt zum Beispiel 10 Jahre. Muss der Teppich nach 5 Jahren ersetzt werden, so beträgt die Restwert nur noch 5 Jahre. Der Vermieter darf Ihnen oder Ihrer Versicherung nur noch die Hälfte der ursprünglichen Kosten verrechnen. Auf jeden Fall sollten Sie vor dem Akzeptieren einer Forderung ihre Versicherung kontaktieren.
Gründlich mit Seifenwasser auswaschen und nachtrocknen. Kontaktpapiere und übriges Schrankpapier entfernen. Allfällige Kleberückstände mit Verdünner oder Terpentinersatz entfernen (Vorsicht – nur bei offenem Fenster verwenden und nicht rauchen).
weitere infos..
- Bei Schäden die Versicherung Frühzeitig informieren
- Beim Versicherungsabschluss unbedingt auf den Selbstbehalt achten (Achtung: gewisse Versicherungen verlangen einen Selbstbehalt pro Raum und Schaden)
Lassen Sie sich bei Problemfällen beraten
Informieren Sie sich bei der Schlichtungsbehörde oder dem Mieterinnen- und Mieterverband über Ihr Recht und über das korrekte Vorgehen, um Ihre Rechte geltend zu machen.
Die Schlichtungsbehörde spielt eine ganz zentrale Rolle zur Wahrung des Mietfriedens. Neben ihrer Hauptfunktion – der Schlichtung – hat sie auch Entscheidkompetenz, ohne aber ein Gericht zu sein. Vielfach sind Schlichtungsbehörden ganz oder teilweise Laienbehörden, was Vor- und Nachteile mit sich bringt.
Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband
Informationen rund um das Mietrecht. Beratungen für Mieter/innen.